Kaufvertrag

Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, führt kein Weg am Notar vorbei. Aus gutem Grund schreibt das Gesetz vor, dass ein Kaufvertrag über Grundbesitz nur dann wirksam ist, wenn er notariell beurkundet wurde. Für viele Menschen ist der Immobilienkauf das größte Geschäft ihres Lebens. Werden dabei rechtliche Fallstricke übersehen, kann das schwerwiegende Folgen haben. Es ist deshalb die Aufgabe des Notars, Käufer und Verkäufer neutral zu beraten und ihre Wünsche in eine rechtssichere Form zu bringen. Zudem sorgt der Notar für die reibungslose Abwicklung des Kaufvertrags mit Behörden, Banken und dem Grundbuchamt. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten.

Wie läuft ein Immobilienkauf typischerweise ab?

1. Einigung zwischen Verkäufer und Käufer
Zunächst müssen sich Verkäufer und Käufer über die Eckpunkte einigen, insbesondere über den Kaufpreis.

2. Vertragsentwurf
Anschließend wird der Notar beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf zu erstellen. Dafür kann z.B. unser Online-Formular verwendet werden. Wer lieber mit Papier arbeitet, kann auch ein PDF-Formular ausdrucken und uns zuschicken.

3. Beurkundung
Wenn alle Punkte geklärt sind, kann die Beurkundung stattfinden. Bei diesem Termin geht der Notar den Vertrag gemeinsam mit Verkäufer und Käufer durch und erklärt alle wichtigen Punkte. Anschließend wird der Vertrag rechtsverbindlich unterschreiben.

4. Kaufpreiszahlung
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel nicht sofort nach der Beurkundung, sondern erst, wenn der Notar mit einer sog. Fälligkeitsmitteilung zur Zahlung auffordert. Denn nach der Beurkundung muss der Notar zunächst eine Reservierung für den Käufer (sog. Vormerkung) im Grundbuch eingetragen lassen. Außerdem sind häufig behördliche Genehmigungen und Erklärungen erforderlich. Falls das Kaufobjekt noch mit Grundschulden des Verkäufers belastet ist, kümmert sich der Notar auch um die notwendigen Löschungsbewilligungen. Je nachdem, welche konkreten Schritte im Einzelfall erforderlich sind, kann die Zahlung meist zwei bis sechs Wochen nach der Beurkundung erfolgen.

5. Schlüsselübergabe
Nach der Kaufpreiszahlung erfolgt die Schlüsselübergabe. Rechtlich spricht man vom sog. Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten. Ab diesem Zeitpunkt kann der Käufer das Kaufobjekt nutzen, muss aber auch alle Lasten tragen.

6. Grundbuchumschreibung
Der letzte Schritt ist die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Sie erfolgt, sobald der Verkäufer bestätigt hat, dass der Kaufpreis bezahlt wurde, und das Finanzamt bestätigt hat, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde.

Häufige Fragen

Bei jedem Grundstückskauf muss der Käufer Grunderwerbsteuer bezahlen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt vom Bundesland ab, in dem das Grundstück liegt. In Bayern beträgt sie 3,5 %. Maßgeblich ist allerdings nur das Kaufpreis für das Grundstück, das Gebäude und alles andere, was fest mit dem Grundstück verbunden ist. Wird z.B. eine Küche mitverkauft, muss für den Kaufpreisanteil, der auf die Küche entfällt, keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden.

Das Gesetz schreibt vor, dass eine Beurkundung zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson (sog. Verbraucher) erst stattfinden darf, wenn der Verbraucher den Vertragsentwurf 14 Tage zuvor vom Notar erhalten hat. So soll der Verbraucher ausreichend Zeit zur Prüfung haben. Ein Verzicht auf die Frist ist nicht zulässig.

Bei einem Vertrag zwischen zwei Privaten gibt es dagegen keine Frist. Hier kann die Beurkundung auch kurzfristig stattfinden.

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags wird für den Käufer eine Reservierung im Grundbuch eingetragen. Diese Reservierung nennt das Gesetz Auflassungsvormerkung. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück zweimal verkauft, und schützt den Käufer auch im Insolvenzfall.

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