Pflichtteil

Jeder Mensch hat das Recht, seine Erbfolge selbst zu regeln, indem er ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet. Unabhängig vom Inhalt des Testaments oder des Erbvertrags haben bestimmte Personen aber einen Anspruch auf eine finanzielle Mindestbeteiligung, den sog. Pflichtteil. Stets pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte und die eigenen Kinder. Die Eltern sind nur pflichtteilsberechtigt, solange man kinderlos ist. Geschwister und andere Verwandte haben generell keinen Pflichtteil.

Höhe vom Einzelfall abhängig

Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also des Anteils, den die Person bekommen würde, wenn es kein Testament gibt. Die genaue Verteilung hängt von vielen Faktoren ab: War der oder die Verstorbene verheiratet? Wenn ja: Gibt es einen Ehevertrag? Werden Kinder hinterlassen? Leben die Eltern noch? Gerne kann Ihnen das Notariat Gerolzhofen Auskunft geben, was für Sie persönlich gelten würde.

Der Erblasser ist verheiratet (ohne Ehevertrag) und hinterlässt zwei Kinder. In diesem Fall hat der überlebende Ehegatte einen Pflichtteil von 25 % und jedes Kind von 12,5 %.

Der Erblasser ist geschieden und hat drei Kinder. Dann hat jedes Kind einen Pflichtteil von rund 16,6 %.

Verzicht beim Notar möglich

Auf den Pflichtteil kann auch schon vor dem Tod verzichtet werden. Dabei ist zu beachten: Ein solcher Pflichtteilsverzicht ist nur gültig, wenn er notariell beurkundet ist. Ein schriftlicher Vertrag ist nichtig, auch wenn es Zeugen gibt. Häufig wird etwa im Rahmen einer Schenkung geregelt, dass das beschenkte Kind im Gegenzug auf seinen Pflichtteil verzichtet. Ein Pflichtteilsverzicht kann aber auch ohne Gegenleistung „einfach nur so“ erklärt werden.

Pflichtteilsminimierung möglich

Ohne Zustimmung der Pflichtteilsberechtigten lässt sich der Pflichtteil nicht einfach ausschließen. Wie der Name schon sagt, ist es eben ein „Pflicht“-teil. Dennoch gibt es einige rechtliche Strategien, den Pflichtteil zu minimieren. Welche Möglichkeiten in Ihrer konkreten Situation denkbar sind, können wir gerne unverbindlich in einem persönlichen Gespräch herausfinden.