












Testament und Erbvertrag
Wer selbst regeln möchte, wie sein Vermögen nach dem Tod verteilt wird, der muss ein Testament errichten. Wer das nicht tut, für den gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Problem daran: Die gesetzliche Erbfolge passt oft nicht und führt häufig zu Erbengemeinschaften, die nicht selten im Streit enden. Wer das verhindern will, kommt an einem Testament nicht vorbei.
Eigenhändig oder beim Notar
Nach dem Gesetz gibt es zwei Möglichkeiten, ein Testament zu errichten: Entweder beim Notar oder durch eine selbst geschriebene Erklärung. Ganz wichtig dabei: Wer sein Testament selbst schreibt, muss den gesamten Text mit der Hand schreiben und dann unterschrieben. Ein Computerausdruck mit Unterschrift reicht nicht – ein solches Testament wäre nichtig.
Es kommt auf jedes Wort an
Es hört sich womöglich leichter an, ein Testament zu schreiben, als es ist. Viele Begriffe und Formulierungen, die man im täglichen Leben verwendet, sind rechtlich ganz anders zu verstehen. Das geht schon los beim Wort „vererben“. In vielen eigenhändigen Testamenten ist zu lesen, wer das Haus oder ein Bankkonto „erben“ soll. Rechtlich geht das gar nicht. Denn das Gesetz verlangt, dass zunächst eine oder mehrere Personen als „Erben“ eingesetzt werden, die dann in der Sekunde des Todes das gesamte Vermögen erhalten. Wenn anschließend einzelne Dinge aus dem Vermögen an bestimmte Personen übergehen sollen, muss ein entsprechendes „Vermächtnis“ angeordnet werden. Hieran sieht man schon: Der Teufel steckt wie immer Detail.
Notarielles Testament spart Sorgen, Zeit und Geld
Wer sich für ein notarielles Testament entscheidet, muss sich keine Sorgen über die Wirksamkeit machen. Der Notar fasst Ihre persönlichen Vorstellungen innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten in eine rechtssichere Form. Ein vom Notar rechtlich einwandfrei formuliertes Testament erspart Ihren Erben unnötigen Aufwand und verhindert Streitereien. Notarielle Testament werden zudem immer beim Nachlassgericht verwahrt und nach dem Tod automatisch eröffnet. Sie können also sicher sein, dass Ihr letzter Wille gefunden und befolgt wird.
Was viele nicht wissen: Ein notarielles Testament spart nicht zur Zeit, sondern auch Geld. Denn wenn der Erblasser nur ein eigenhändiges Testament hinterlässt, muss dieses nach dem Tod durch das Nachlassgericht geprüft werden. Anschließend wird ein sog. Erbschein erteilt, mit dem die Erben ihre Rechte zum Beispiel gegenüber dem Grundbuchamt, Banken und Behörden nachweisen können. Das dauert nicht nur einige Monate, sondern der Erbschein kostet in der Regel auch mehr als ein notarielles Testament, häufig sogar das doppelte. Wer ein notarielles Testament hat, dessen Erben brauchen später keinen Erbschein.
Häufige Fragen
Wenn Ehegatten gemeinsam notariell ein Testament errichten, nennt man dies Erbvertrag. Ein Erbvertrag ist also eine Art „Doppeltestament“.
Unter einem sog. Berliner Testament versteht man eine testamentarische Regelung, mit der sich die Eltern zunächst gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Erst wenn beide Elternteile verstorben sind, erben die Kinder, in der Regel zu gleichen Teilen. Dabei muss man aber aufpassen: Ein solches Testament passt für viele Menschen, aber nicht für alle. Bei größerem Vermögen können Steuern besser mit anderen Gestaltungen werden. Auch bei einseitigen Kindern gibt es sinnvolle Alternativen. Kommen Sie gerne auf uns zu, wir beraten Sie gerne unverbindlich.
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