












Erbschein
Wenn der Erbe auf seine Erbschaft zugreifen möchte, muss er einen sog. Erbnachweis vorlegen. Er braucht also ein offizielles Dokument, um etwa gegenüber Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt nachzuweisen, dass er tatsächlich Erbe ist. Gibt es kein notarielles Testament und keinen notariellen Erbvertrag, muss ein sog. Erbschein beantragt werden. Das gilt immer dann, wenn es gar kein Testament gibt oder nur ein handschriftliches Testament. Das Nachlassgericht prüft dann, die Gültigkeit des Testaments bzw. stellt die gesetzliche Erbfolge fest.
Persönlicher Antrag erforderlich
Der Antrag auf Erteilung eines Erbschein muss zwingend persönlich gestellt werden. Denn im Rahmen des Antrags muss eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden zur Richtigkeit der gemachten Angaben. Gibt es mehrere Erben, reicht es aber, wenn einer der Erben erscheint. Der Antrag kann beim Nachlassgericht oder in einem Notariat Ihrer Wahl gestellt werden. Die Kosten sind in beiden Fällen gleich.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, hängt von dem Umständen ab:
Gibt es ein Testament, muss dieses Testament dem Nachlassgericht im Original vorgelegt werden, wenn es nicht ohnehin schon dort liegt. Außerdem wird eine kurze Übersicht über das Nachlassvermögen benötigt. Weitere Dokumente sind in der Regel nicht erforderlich.
Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Anhand von Heirats-, Geburts- und Todesurkunden muss nachgewiesen werden, wie die Erben zum Verstorbenen stehen. Die Urkunden werden im Original oder in beglaubigter Abschrift benötigt. Am besten bringen Sie das Familienstammbuch mit, aus dem wir vor Ort die erforderlichen beglaubigten Abschriften erstellen können. Sollte einzelne Dokument fehlen, können die Urkunden beim Standesamt beantragt werden. Gerne sind wir bei der Beschaffung behilflich.
Es gibt keine Frist für einen Erbscheinsantrag. Theoretisch kann der Antrag auch noch Jahrzehnte nach dem Todesfall gestellt werden, wenn z.B. erst später noch ein Grundstück der Verstorbenen im Grundbuch auftaucht.
Die Kosten für einen Erbscheinsantrag sind gesetzlich geregelt und deutschlandweit bei allen Notaren und Nachlassgerichten gleich. Sie hängen vom Wert des Nachlasses ab.
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