Scheidungsfolgevereinbarung

Mehr als ein Drittel aller Ehen enden vor dem Scheidungsrichter. Damit es nicht zum berüchtigten Rosenkrieg kommt, sollte so früh wie möglich auf eine gütliche Lösung hingearbeitet werden. Denn in einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung  können die Spielregeln für die Scheidung einvernehmlich festgelegt werden, an die das Gericht dann gebunden ist. Das spart Zeit, Geld und nicht zuletzt Nerven.

Hauptstreitpunkt: Vermögensverteilung

Nach dem Gesetz findet bei der Scheidung ein sog. Zugewinnausgleich statt. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass das gesamte Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zusteht. Ausnahmen gelten für Vermögen, das geerbt oder geschenkt wurde. Ein häufiger Streitpunkt im gerichtlichen Scheidungsverfahren ist die Frage, wer welches Vermögen hat. Auch die Bewertung des Vermögens, insbesondere von Immobilien, birgt enormes Konfliktpotential. Vor diesem Hintergrund ist es rat, sich im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich auf bestimmte Beträge zu einigen. Auch ein vollständiger Verzicht auf den Zugewinnausgleich ist möglich.

Weitere Punkte: Versorgungsausgleich und Unterhalt

Nach dem Gesetz findet ein sog. Versorgungsausgleich statt. Hierbei werden die Rentenansprüche, die während der Ehezeit gesammelt wurden, hälftig zwischen beiden Ehegatten verteilt. So soll verhindert werden, dass ein Ehegatte, der z. B. wegen der Kindererziehung weniger gearbeitet hat, im Alter Nachteile hat. Bei ehebedingten Nachteilen, z.B. weil ein Ehegatte aufgrund Kindererziehung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, bestehen zudem Unterhaltsansprüche.

Individuelle Beratung erforderlich

Welchen Inhalt Scheidungsfolgenvereinbarung im konkreten Fall haben sollte, hängt von den individuellen Umständen kann. Es ist deshalb sinnvoll, sich bereits frühzeitig beraten zu lassen. Das Ziel des Notars als neutralem Amtsträger ist es dabei stets, eine für beide Seiten faire und ausgewogene Lösung zu finden.

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