Aufteilung

Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass das Grundstück und alle aufstehenden Gebäude eine rechtliche Einheit bilden. Das bedeutet: Das Gebäude kann nicht losgelöst vom Grundstück verkauft werden. Manchmal besteht aber das Bedürfnis, nur einen Teil des Grundstücks oder gar nur einen Teil eines Gebäudes zu verkaufen oder zu übertragen. Welche rechtlichen Lösungen gibt es hierfür?

Möglichkeit 1: Vermessung durch das Vermessungsamt

Relativ einfach ist es, aus einem Grundstück – rechtlich spricht man auch von einem Flurstück – zwei Grundstücke zu machen. So kann etwa aus einem großen Garten ein eigenständiger Bauplatz herausgelöst werden, der dann verkauft wird oder auf dem ein Kind baut. Der Weg führt dabei zwingend über das Vermessungsamt, denn es müssen neue Grenzsteine gesetzt werden. Anschließend können die Grundstücke unabhängig voneinander verkauft oder übertragen werden. Wenn eines der Grundstücke keinen eigenen Straßen- oder Kanalzugang hat, müssen zusätzlich Wege- und Leitungsrechte ins Grundbuch eingetragen werden. Natürlich muss auch das Baurecht beachtet werden, insbesondere die sog. Abstandsflächen, also die Mindestabstände der Gebäude von der neuen Grundstücksgrenze.

Möglichkeit 2: Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Daneben eröffnet das Wohnungseigentumsgesetz die Möglichkeit, ein Gebäude in mehrere Einheiten aufzuteilen. Damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt, müssen dabei aber einige Formalien eingehalten werden. Insbesondere müssen umfassende Pläne des Gebäudes vorliegen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte). In den Grundrissen ist zu definieren, welcher Raum zu welcher Einheit gehört. Beim Landratsamt ist hierzu eine sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen. Anschließend kann beim Notar eine sog. Teilungserklärung beurkundet werden, mit der für jede Einheit ein eigenes Grundbuchblatt gebildet wird.

Individuelle Beratung erforderlich

Egal welcher Weg beschritten werden soll, empfehlenswert ist es stets, den Notar von Anfang an einzubinden. Sprechen Sie uns deshalb an, wenn Sie Ihr Grundstück oder Ihr Gebäude aufteilen möchten. Im Rahmen eines unverbindlichen Beratungstermins können die verschiedenen Möglichkeiten ausgelotet werden.

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