












Gesetzliche Erbfolge
Haben Sie ein Testament oder einen Erbvertrag? Falls nein, geht es Ihnen wie gut 60 % der Deutschen. Aber was passiert eigentlich, wenn man verstirbt, ohne zuvor ein Testament errichtet zu haben?
Gesetzliche Erbfolge als Notregel
Wer kein Testament hat, für den gilt die sog. gesetzliche Erbfolge. Anstelle eines Testaments regelt das Gesetz, wie das Vermögen verteilt wird. Die genaue Verteilung hängt von vielen Faktoren ab: War der oder die Verstorbene verheiratet? Wenn ja: Gab es einen Ehevertrag? Werden Kinder hinterlassen? Leben die Eltern noch? Gerne kann Ihnen das Notariat Gerolzhofen Auskunft geben, was für Sie persönlich gelten würde.
Für die meisten Menschen ist es sehr überraschend, wer erben würde, wenn es kein Testament gibt. Das verdeutlichen die folgenden drei Beispiele:
Julia (29) und Christian (30) sind frisch verheiratet. Kinder gibt es noch keine. Das Paar hat gemeinsam ein Haus gekauft und dafür einen Kredit aufgenommen. Was passiert, wenn Christian verunglückt?
Die meisten Menschen würden wohl davon ausgehen, dass Julia alles erbt. Das stimmt aber nicht. Denn nach der gesetzlichen Erbfolge erhält der Ehegatte in aller Regel nur die Hälfte. Den Rest erhalten Kinder, Eltern oder Geschwister. In dem Beispiel würde das Haus (und die Schulden!) an Julia und ihre Schwiegereltern gehen. Durch ein Testament lässt sich das verhindern.
Jessica (27) ist ledig und hat eine Tochter, Mia (2). Das Verhältnis zum Vater von Mia ist schlecht. Vor Kurzem hat Jessica von ihren Eltern eine Wohnung überschrieben bekommen. Was passiert, wenn Jessica und Mia gemeinsam bei einem Autounfall ums Leben kommen?
In diesem Fall kommt es auf jede Minute an. Denn die Rechtslage hängt entscheidend davon ab, wer zuerst verstirbt: Verstirbt zunächst Mia, erben am Ende die Eltern von Jessica. Ganz anders ist es, wenn zuerst Jessica verstirbt (z. B. noch an der Unfallstelle) und Mia erst später (z. B. im Krankenhaus): Dann erbt der Vater von Mia die Wohnung. Durch ein geschickte Testamentsgestaltung lässt sich das verhindern.
Corinna (44) und Tobias (46) sind verheiratet und haben zwei Kinder, nämlich Elias (10) und Johannes (8). Sie haben ein gemeinsames Haus, das dank einer Erbschaft schuldenfrei ist. Was passiert, wenn Corinna stirbt?
Gesetzliche Erben von Corinna sind ihr Ehemann und die beiden Kinder. Damit gehört insbesondere das Haus Tobias, Elias und Johannes gemeinsam. Das hört sich nicht schlimm an. Was viele aber nicht wissen: Wenn Minderjährige Eigentümer von Grundbesitz sind, können viele Entscheidungen nur mit Genehmigung des Familiengerichts getroffen werden. Deshalb kann es Probleme geben, wenn Tobias das Haus verkaufen oder im Rahmen eines Kredits beleihen möchte. Durch ein Testament oder einen Ehevertrag kann das verhindert werden.
Testament oder Erbvertrag schafft Abhilfe
Die Erfahren lehrt: Die gesetzliche Erbfolge passt für die wenigsten Menschen. Abhilfe schafft ein Testament oder Erbvertrag. Ein solches Dokument legt die Erbfolge entsprechend den eigenen Wünschen fest.
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