












Patientenverfügung
Viele Menschen haben Angst davor, am Ende ihres Lebens, gegen ihren Willen medizinisch behandelt zu werden. Denn kaum jemand möchte in einer medizinisch aussichtslosen Situation nur noch mithilfe von Apparaten künstlich am Leben gehalten werden. In der Patientenverfügung kann z. B. festgelegt werden, dass lebensverlängernde Maßnahmen nicht mehr erfolgen sollen, wenn keine Aussicht mehr auf Heilung besteht. Aber auch individuelle Regelungen sind möglich.
Notarielle Form nicht zwingend, aber empfehlenswert
Aus rechtlicher Sicht muss eine Patientenverfügung nicht zwingend beim Notar errichtet werden. Um aber alle Zweifel über die Wirksamkeit der Verfügung auszuschließen, ist der Gang zum Notar empfehlenswert. Denn der Notar bestätigt, dass die Unterschrift echt ist und bei voller Geschäftsfähigkeit geleistet wurde.
Kombination mit Vorsorgevollmacht sinnvoll
Sinnvoll ist es, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Denn der Bevollmächtigte hat dann auch die Aufgabe, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen durchzusetzen.
Häufige Fragen
Oft wird die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung verwechselt. In Wirklichkeit handelt es sich dabei jedoch um zwei verschiedene Dinge: In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer entscheidungsbefugt ist. Die Patientenverfügung regelt dagegen, wie im Ernstfall medizinisch entschieden werden soll, nämlich wenn man am Ende des Lebens selbst nicht mehr ansprechbar sein sollte.
Die Kosten für eine notarielle Patientenverfügung liegen bei rund 75 Euro. Beratung und Formulierung sind in diesem Preis bereits eingeschlossen.
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