












Ehevertrag
Die Hochzeit ist nicht nur in persönlicher Hinsicht, sondern auch rechtlich ein großer Schritt. Die Erklärung vor dem Standesbeamten ist eines der weitreichendsten Rechtsgeschäfte im Leben. Bis zur Hochzeit sind die Partner rechtlich betrachtet letztlich fremde Personen. Mit der Hochzeit ändert sich das grundlegend: Die Ehegatten sind sich gegenseitig beistandspflichtig, sind wechselseitig erbberechtigt und genießen Steuervorteile. Im Rahmen eines Ehevertrags können viele dieser Rechtsfolgen nach den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Der Ehevertrag enthält letztlich die Spielregeln, die für die Scheidung gelten. In der Regel geht es dabei um drei Bereiche:
Vermögensverteilung (sog. Zugewinnausgleich)
Wer keinen Ehevertrag hat, lebt im Güterstand der sog. Zugewinngemeinschaft. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass das gesamte Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wird, beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zusteht. Ausnahmen gelten jedoch für Vermögen, das geerbt oder geschenkt wurde. Der Teufel steckt aber wie so oft im Detail: Wertsteigerungen von geerbtem oder geschenktem Vermögen sind wiederum ausgleichspflichtig.
Rentenansprüche (sog. Versorgungsausgleich)
Im Rahmen des sog. Versorgungsausgleichs werden die Rentenansprüche, die während der Ehezeit gesammelt wurden, hälftig zwischen beiden Ehegatten verteilt. So soll verhindert werden, dass ein Ehegatte, der z. B. wegen der Kindererziehung weniger gearbeitet hat, im Alter Nachteile hat. Der Versorgungsausgleich betrifft dabei nicht nur die Rentenpunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch Betriebsrenten, beamtenrechtliche Pensionsansprüche und private Vorsorgeprodukte.
Unterhalt
Nach der Scheidung ist jeder Ehegatte grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt verantwortlich. Anders als noch in früheren Jahrzehnten muss der besserverdienende Ehegatte also nicht automatisch monatlichen Unterhalt bezahlen. Heute ist dies nur ausnahmsweise der Fall, z. B. wenn ein Ehegatte aufgrund Kindererziehung weniger verdient, als er könnte.
Individuelle Beratung erforderlich
Alle diese gesetzlichen Regelungen können in einem Ehevertrag abgeändert werden. Ob das sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Umständen ab. Denn die gesetzlichen Regelungen passen manchmal besser und manchmal weniger gut. Pauschale Aussagen lassen sich nicht treffen. Häufig ist ein Ehevertrag aber insbesondere für Selbstständige ratsam. Übrigens: Ein Ehevertrag kann zu jedem Zeitpunkt geschlossen werden, sowohl vor als auch nach der Hochzeit. Und ganz wichtig: Nur ein notarieller Vertrag ist wirksam. Schriftliche Vereinbarungen genügen nicht.
Das Notariat Gerolzhofen berät Sie gerne umfassend zum Thema Ehevertrag. Sie können jederzeit einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.
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